Klasse B196
Seit 01.01.2020 kann man mit dem Autoführerschein im Inland
Motorrad fahren dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung
der Schlüsselzahl B196.
Es handelt sich um eine Ausweitung der Klasse B und nicht um
eine Erteilung der Klasse A1. Somit ist ein Stufenaufstieg zur
Klasse A 2 nicht möglich.
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Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5
Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B
oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer
Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
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Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer
Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden.
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Der Bewerber benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min.
theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90
Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung
sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen
Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken
und Autobahnabschnitte befahren werden.
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Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4
Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu
erfolgen. Dies muss von der ausbildenden Fahrschule
nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber
bescheinigt werden.
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Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte
man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls
dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend
erachtet.
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
Wolfgang’s Fahrschule © 2016